"Eisleben-Süßer See"
- Körperschaft öffentlichen Rechts -
Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“
zur Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben für das Jahr 2023
Der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ ist ausschließlich für die gesamte Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben und die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet zuständig.
Mit der Durchführung dieser Aufgabe hat der Abwasserzweckverband nach öffentlicher Ausschreibung die Firma Rohr-Service-Arndt e. K. mit Sitz in 06526 Sangerhausen, Hasentorstraße 10A beauftragt.
Das vorgenannte Entsorgungsunternehmen hat in Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ den nachstehenden Jahrestourenplan erstellt.
Die genaue terminliche Abstimmung zur Fäkalschlammentsorgung des jeweiligen Grundstückes, in dem vorgegebenen Zeitraum, ist entsprechend des Tourenplanes vom Grundstückeigentümer mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Firma Rohr-Service-Arndt e. K. unter der Telefonnummer 03464 / 57 91 44, montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr direkt vorzunehmen.
Die Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen und ist mit der Entsorgungsfirma Arndt zu vereinbaren. Sollte die Abfuhr öfters notwendig sein, ist dies terminlich entsprechend zu vereinbaren.
Die Abfuhr von Fäkalschlamm aus vollbiologischen Kleinkläranlagen hat alle 2 Jahr zu erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die freie Zufahrt zu den jeweiligen Grundstücken durch die Grundstückseigentümer / Nutzer sichergestellt werden muss.
Sollte das Entsorgungsfahrzeug (LKW 20 Tonnen) nicht an die Entsorgungsstelle heran kommen oder vergebens anfahren, entstehen zusätzliche Kosten zu Lasten des Grundstückseigentümers/Nutzers der Grube.
Hinweis:
Die Gebühren für die Entsorgung des Fäkalwassers aus Sammelgruben werden nach dem verbrauchten Frischwasser (nach Wasseruhr) berechnet. Der entsprechende Gebührenbescheid nach dem Wasserverbrauch (Frischwassermaßstab) geht dem Grundstückseigentümer/Nutzer jährlich zu.
Sollten Sie Wasser im Garten z. Bsp. zum Gießen nutzen, ist dies durch einen geeichten Zwischenwasserzähler nachzuweisen. Die dafür notwendigen Formulare (Antrag auf Abwassergebührenminderung, …) finden Sie auf unserer Internetseite hier zum Download und im Kundenbüro.
Fragen zur Durchführung der regelmäßigen Fäkalschlammentsorgung und Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben beantworten die Mitarbeiter des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ unter der Telefonnummer 03475/ 66 77 -80 während der Sprechzeiten.
Kontakt Entsorgungsunternehmen:
Rohr-Service-Arndt e.K.
Hasentorstraße 10A
06526 Sangerhausen
Tel.: 0 34 64 / 579 144
Fax: 0 34 64 / 579 145
E-Mail: rohrservicearndt (at) web.de
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Entsorgungstermine.
Ihr Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“
Das neue TTDSG
Ab dem 01.12.2021 tritt das neue TTDSG (Telekommunikations- Telemedien- Datenschutzgesetz) in Kraft. Auch der Abwasserzweckverband will über die Umsetzung auf seiner Webseite in groben Zügen informieren.
Der Betrieb einer Webseite fällt unter die Kategorie Telemediendienst. Speziell hierfür ist der §25 von Interesse. Er sagt etwas über den Schutz der Privatsphäre aus. Unter anderem trifft das für den Einsatz von sogenannten Cookies auf Webseiten zu. Neu im TTDSG ist, dass der Webseitenbesucher nicht nur das Setzen sondern auch das Auslesen der Cookies erlauben muss. Die Ausnahme bilden Cookies die technisch notwendig sind. Also solche, ohne die die Webseite nicht funktionieren würde.
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