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Im Moment sind keine Stellen zu besetzen!

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Der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ (AZV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dem die Abwasserbeseitigung von 50.000 Einwohnern für 5 Verbandsmitglieder obliegt.  

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur unbefristeten Einstellung (Vollzeit, 39,0 h / Woche) einen/eine:
Sachbearbeiter/-in Verbrauchsabrechnung (m/w/d)


Fachliche Anforderungen sind:

  • Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder im Kaufmännischen Bereich
  • Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Bürgern, Behörden und Dritten
  • Sicherer Umgang mit MS-Office Programmen
  • selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Gründlichkeit und Genauigkeit sowie gute Ausdrucksform in Wort und Schrift
  • Teamfähigkeit, Flexibilität, Organisationsvermögen und soziale Kompetenzen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen und Dienstreisen
  • Fahrerlaubnis Klasse B (ehem. Klasse 3)  

Aufgabenschwerpunkte sind unter anderem:

  • Erfassung und Pflege von Kundenstammdaten
  • Vorbereitung und Abrechnung von Kunden der zentralen und dezentralen Entsorgung
  • Vorbereitung und Durchführung von Zahlläufen
  • Vorbereitung und Durchführung von Mahnläufen
  • Bearbeitung von Stundungsanträgen
  • Führen von Kundenakten, Büroorganisation, elektronische Archivierung 

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
  • eine Vollzeitbeschäftigung (39 h/Woche)
  • eine betriebliche Altersversorge in der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt und vermögenswirksame Leistungen
  • eine Jahressonderzahlung sowie eine zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung
  • individuelle aufgabenbezogene Weiterbildungsangebote
  • ein vielseitiges Aufgabengebiet in einem freundlichen Team
  • flexible Arbeitszeiten

Auf das Beschäftigungsverhältnis finden die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) Anwendung. Schwerbehinderte
Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 

Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 23.11.2025 an den:
AZV „Eisleben-Süßer See“
Kennwort: Personal
Landwehr 9
06295 Lutherstadt Eisleben


Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Bewerbung per E-Mail einzureichen. Diese senden Sie bitte an  kontakt@azv-eisleben.de.
Die Anlagen Ihrer Bewerbung per E-Mail sind im Dateiformat PDF zu übermitteln. Die Dateien sollen eine Gesamtgröße von
10 MB nicht überschreiten.

Vorstellungskosten können leider nicht erstattet werden. Ihre Bewerbungsunterlagen senden wir Ihnen bei Vorlage eines frankierten
Umschlages zurück.

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationen
auf unserer Homepage www.azv-eisleben.de.

gez. A. Gimpel
Verbandsgeschäftsführer

Stellenangebote

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens ab 01.07.2025,
zur unbefristeten Einstellung (Vollzeit, 39 h / Woche)
einen/eine:

Sachbearbeiter/-in Verbrauchsabrechnung (m/w/d)

Fachliche Anforderungen sind:

  • Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder im Kaufmännischen Bereich
  • Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Bürgern, Behörden und Dritten
  • Sicherer Umgang mit MS-Office Programmen
  • selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Gründlichkeit und Genauigkeit sowie gute Ausdrucksform in Wort und Schrift
  • Teamfähigkeit, Flexibilität, Organisationsvermögen und soziale Kompetenzen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen und Dienstreisen
  • Fahrerlaubnis Klasse B

Aufgabenschwerpunkte sind unter anderem:

  • Erfassung und Pflege von Kundenstammdaten
  • Vorbereitung und Abrechnung von Kunden der zentralen und dezentralen Entsorgung
  • Vorbereitung und Durchführung von Zahlläufen
  • Vorbereitung und Durchführung von Mahnläufen
  • Bearbeitung von Stundungsanträgen
  • Führen von Kundenakten, Büroorganisation, elektronische Archivierung 

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
  • eine Vollzeitbeschäftigung (39 h/Woche)
  • eine betriebliche Altersversorge in der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt und vermögenswirksame Leistungen
  • eine Jahressonderzahlung sowie eine zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung
  • individuelle aufgabenbezogene Weiterbildungsangebote
  • ein vielseitiges Aufgabengebiet in einem freundlichen Team
  • flexible Arbeitszeiten
Auf das Beschäftigungsverhältnis finden die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) Anwendung. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis
an den:
AZV „Eisleben-Süßer See“
Kennwort: Personal
Landwehr 9
06295 Lutherstadt Eisleben
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Bewerbung per E-Mail einzureichen. Diese senden Sie bitte an  kontakt@azv-eisleben.de Die Anlagen Ihrer Bewerbung per E-Mail sind im Dateiformat PDF zu übermitteln. Die Dateien sollen eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten.

Vorstellungskosten können leider nicht erstattet werden. Ihre Bewerbungsunterlagen senden wir Ihnen bei Vorlage eines frankierten Umschlages zurück.
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationen auf unserer Homepage www.azv-eisleben.de.

gez. A. Gimpel
Verbandsgeschäftsführer

Öffentliche Zustellungen

geschrieben von admin am in Aktuelle Informationen | Kommentare sind deaktiviert
Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

In den Fällen wo wichtige Schreiben oder ein Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift (im In- oder Ausland) zugestellt werden kann, kann der AZV „ Eisleben-Süßer See“ die öffentliche Zustellung anordnen.
Diese Website wurde hierzu ab 01.04.2025 als Stelle zur öffentlichen Zustellung im Sinne des §10 Abs. 2 S. 1 VwZG allgemein bestimmt. 
Verantwortlich für den Inhalt der Zustellung ist der für die Erledigung der Verwaltungsangelegenheit jeweilige Fachbereich oder die jeweils zuständige Dienststelle selbst.

Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Wenn es sich bei dem Schreiben, wie in der Tabelle vermerkt, um eine Terminladung handelt, kann die Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Schreiben kann in einer Dienststelle des Verbandes eingesehen werden. Weitere Informationen zum Ort der Einsichtnahme bzw. zu einer Terminvereinbarung finden Sie im jeweiligen Link.

Gemäß § 17 Verbandssatzung des AZV „Eisleben-Süßer See, §§ 2, 8 und 9 Kommunalverfassungsgesetz LSA (KVG LSA) sowie §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) werden folgende Dokumente vom Verband angeordnet:

Vorgänge

Die einzelnen Vorgänge bzw. Mitteilungen zu den „Öffentlichen Zustellungen“ finden Sie nachfolgend in Reihenfolge:

  • Zur Zeit keine aktuellen Vorgänge !!

001/2026        Gegenstand der öffentlichen Zustellung:       

Eigentümer: Lukas Poddig-Schanze, geboren am 23.08.1996

Dokumentart: Niederschlagswassergebührenbescheid
Dokumentdatum: 23.01.2026
angeordnet und veröffentlicht für den Zeitraum:
26.01.2026 bis einschließlich 09.02.2026
Aktenzeichen: 320000004300/9100442

Dokument anzeigen

004/2025        Gegenstand der öffentlichen Zustellung:     

Eigentümer: Mariya Georgieva Petrova, geboren am 20.10.1968

Dokumentart: Mahnung
Dokumentdatum: 22.05.2025
angeordnet und veröffentlicht für den Zeitraum:
23.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025
Aktenzeichen: M 2025/068/00021/9000952

keine weiteren Zustellungen

Kanalreinigung – Termine und Informationen

geschrieben von admin am in Aktuelle Informationen,Top-News,Wissenswertes | Kommentare sind deaktiviert
Nächste Kanalreinigungen:
An dieser Stelle finden Sie eine aktuelle Übersicht über die anstehenden Kanalreinigungen:
geplante Kanalreinigungen der OrtslagenZeitraum
RothenschirmbachSeptember – November 2025
Osterhausen bis Oktober 2025
Wolferodebis Oktober 2025
Hinweis: Wenn Störungen auftreten, kann es auch kurzfristig und unangekündigt zu Kanalreinigungen kommen. Außerdem können betriebliche Gründe die Reihenfolge der Kanalreinigungen beeinflussen und ggf. zu Verschiebungen führen.

Rohr – Service – Arndt e.K.
Tel: 03464/579144
E-Mail: rohrservicearndt@web.de
Technische Abteilung
Tel: 03475-66 77 880
E-Mail: kontakt@azv-eisleben.de

Kanalreinigung – wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

Um die Funktionsfähigkeit der Kanalleitungen dauerhaft zu erhalten, muss der Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“ das Kanalsystem in regelmäßigen Zeitabständen reinigen. Die Reinigungen (Kanalspülung) erfolgen in der Regel alle 3 Jahre, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Diese Reinigungsarbeiten werden im Auftrag des Abwasserzweckverbandes, von einer für diese Arbeiten spezialisierten Fachfirma, ausgeführt. Die Kanalreinigung erfolgt mit einem Hochdruckspülfahrzeug (siehe Bild). Beim Reinigungsvorgang selbst wird über einen Schacht ein Druckschlauch mit Spülkopf in den Abwasserkanal eingeführt. Um die geforderte Reinigungswirkung zu erzielen, ist es erforderlich, mit einem Spüldruck von ca. 110 bar zu arbeiten.

Die während der Reinigungsarbeiten auftretenden Druckunterschiede werden im Normalfall über die zuströmende Luft der Hauptschächte, aber auch über die Dachentlüftungen und eventuelle Kontrollschächte der angeschlossenen Gebäude, ausgeglichen. Ein Rückfluss von Abwasser aus dem Kanalsystem in Ihr Gebäude kann durch eine automatische Rückstausicherung / Rückstausperre verhindert werden.
In Ausnahmefällen kann es jedoch in den von der Reinigung betroffenen Gebäuden im jeweiligen Straßenzug zu folgenden Ereignissen kommen:
Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Abwasserleitungen Ihres Hauses frei von Ablagerungen bzw. Verstopfungen sind und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Das lässt darauf schließen, dass die Dachentlüftung nicht ordnungsgemäß funktioniert, evtl. keine Rückschlagklappe installiert wurde und auch kein geöffneter Hausanschlussschacht vorhanden ist, um die Druckschwankungen auszugleichen bzw. zu begrenzen. Kontrollieren Sie daher zunächst diese Anlagen. Ihr Revisionsschacht muss frei zugänglich sein und darf z. B. nicht überpflastert werden. Der Deckel des Revisionsschachtes muss frei aufliegen und darf nicht durch Folie verschlossen sein. Vergewissern Sie sich, dass alle Becken an die Dachentlüftung angeschlossen sind, besonders dann, wenn das Ereignis nur an einer Stelle aufgetreten ist – wie z. B. in der Gästetoilette. Bei nachträglich angeschlossenen Sanitäranlagen ist dies der häufigste Grund für austretendes Wasser aus dem Geruchsverschluss. Die Haus- und Grundstücksentwässerung sollte dringend durch eine Fachfirma auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft und umgebaut werden.
Auch dieser Zustand lässt darauf schließen, dass die Entlüftung der Grundstücksentwässerung nicht DIN gerecht ausgeführt ist. Durch den Unterdruck wurde das Wasser aus den Geruchsverschlüssen herausgesaugt. Luft aus dem Kanal kann ungehindert in die Wohnung strömen. Zur kurzfristigen Behebung des dieser Geruchsbelästigung lassen Sie Wasser in die jeweiligen Abflüsse laufen und betätigen Sie die Toilettenspülung. Dadurch füllt sich der Geruchsverschluss wieder mit Wasser und ist verschlossen, weitere Kanalluft kann nicht eintreten. Auch hier muss die Haus- und Grundstücksentwässerung dringend von einer Fachfirma auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft und ggf. umgebaut werden.
In diesem Fall liegt im Abflusssystem des betroffenen Hauses bzw. Grundstücks eine schwere Störung vor. Dies können Ablagerungen aber auch Hindernisse sein, die zwar das Wasser ablaufen lassen, Feststoffe aber zurückhalten. In einem ordnungsgemäßen Hausentwässerungssystem befördert die Toilettenspülung die Fäkalien direkt durch die Fall- bzw. Grundleitung in das Hauptkanalsystem. In den häuslichen Entwässerungsleitungen dürfen sich also keine Fäkalien befinden. Wurden dennoch welche aus der Toilette ins Badezimmer gedrückt, so haben sich diese bereits vorher in Ihrem System angesammelt und es hat eine Verstopfung vorgelegen. Auch hier muss die Haus- und Grundstücksentwässerung dringend von einer Fachfirma auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft und ggf. umgebaut werden.
Der Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“ hofft, mit diesen Beschreibungen Anhaltspunkte zur Fehlersuche gegeben zu haben. Wir weisen nochmals darauf hin, dass alle häuslichen Fall- und Sammelleitungen nach der DIN 1986-100 und DIN EN 12056 verlegt werden müssen und mit einer ausreichend dimensionierten und funktionierenden Lüftungsleitung zu versehen sind.

Weiterhin erinnern wir an dieser Stelle nochmals, dass jede Grundstücksentwässerungsanlage am Ende einen Hausanschlussschacht besitzen sollte. Dieser Schacht muss jederzeit zugänglich sein und darf nicht überbaut oder überfüllt werden. Wichtige Hinweise zur korrekten Erstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen finden Sie auf unserer Internetseite www.azv-eisleben.de und in den Bestimmungen unserer Entwässerungssatzung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“ bzw. die beauftragte Fachfirma für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich die Lüftungsleitungen der häuslichen Schmutzwasserleitung in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befinden bzw. die häusliche Abwasserinstallation nicht DIN gerecht errichtet ist, nicht haftet.
Was kann man als Grundstücksbesitzer nun gegen Abwasseraustritte oder Geruchsprobleme tun?
Natürlich für Belüftung sorgen! Und wie?
Eine nach DIN 1986-100 und DIN EN 12056 gerechte Grundstücksentwässerung sollte nach folgenden Grundsätzen geplant und ausgeführt werden:
Fazit:
Bei einer fachgerechten Hausinstallation und Grundstücksentwässerungsanlage sind die genannten Auswirkungen normaler Weise nicht zu erwarten. Hauseigentümer sind gehalten, ihre Anlagen entsprechend zu prüfen und sich gegebenenfalls bei einem Sanitärinstallateur beraten zu lassen.

Entsorgungsplan

geschrieben von admin am in Aktuelle Informationen,Bekanntmachungen,Top-News | Kommentare sind deaktiviert

Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“
zur Entsorgung von Fäkalschlamm aus vollbiologischen Kleinkläranlagen und Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben für das Jahr 2025

Der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ ist ausschließlich für die gesamte Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben und die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet zuständig. 

Mit der Durchführung dieser Aufgabe hat derAbwasserzweckverband nach öffentlicher Ausschreibung die Firma Rohr-Service-Arndt e. K. mit Sitz in 06526 Sangerhausen, Hasentorstraße 10A beauftragt. 
Das vorgenannte Entsorgungsunternehmen hat in Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ den nachstehenden Jahrestourenplan erstellt.

Die genaue terminliche Abstimmung zur Fäkalschlammentsorgung des jeweiligen Grundstückes, in dem vorgegebenen Zeitraum, ist entsprechend des Tourenplanes vom Grundstückeigentümer mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Firma Rohr-Service-Arndt e. K. unter der Telefonnummer 03464 / 57 91 44, montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr direkt vorzunehmen.

Die Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.

Sollte die Abfuhr öfters notwendig sein, ist dies terminlich entsprechend mit der Fa. Arndt zu vereinbaren. Dabei ist zu beachten, dass eine Abfuhr nicht öfters als aller 8 Wochen möglich ist und das die Zugänglichkeit zur Grube mit einem
20 to Fahrzeug jederzeit gewährleistet sein muss.

Die Abfuhr von Fäkalschlamm aus vollbiologischen Kleinkläranlagen hat nach den Angaben im Wartungsbericht (zwei Wartungen je Jahr) zu erfolgen, jedoch spätestens aller 2 Jahre.

Bitte beachten Sie, dass die freie Zufahrt zu den jeweiligen Grundstücken durch die Grundstückseigentümer / Nutzer sichergestellt werden muss. Sollte das Entsorgungsfahrzeug (LKW 20 Tonnen) nicht an die Entsorgungsstelle heran kommen oder vergebens anfahren, entstehen zusätzliche Kosten zu Lasten des Grundstückseigentümers/Nutzers der Grube.

Hinweis:
Die Gebühren für die Entsorgung des Fäkalwassers aus Sammelgruben werden nach dem verbrauchten Frischwasser (nach Wasseruhr) berechnet (siehe Abwasserbeseitigungsabgabensatzung).Der entsprechende Gebührenbescheid nach dem Wasserverbrauch (Frischwassermaßstab) geht dem Grundstückseigentümer/Nutzerjährlich zu. 

Sollten Sie Wasser im Garten z. Bsp. zum Gießen nutzen, ist dies durch einen geeichten Zwischenwasserzähler nachzuweisen. Die dafür notwendigen Formulare (Antrag auf Abwassergebührenminderung, …) finden Sie hier auf unserer Internetseite und im Kundenbüro.

Der Endzählerstand des Zwischenzählers ist jährlich bis einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Erhebungszeitraumes (siehe Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) schriftlich beim Verband (Zählerstandsmeldung für Zwischenzähler) zu melden. Bei dieser Monatsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Fehlt die Meldung des Endzählerstandes des vorjährigen Erhebungszeitraums ist keine Anerkennung (kein absetzen von Wassermengen) möglich und der Anspruch auf Verrechnung ist erloschen.

Fragen zur Durchführung der regelmäßigen Fäkalschlammentsorgung und Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben beantworten die Mitarbeiter des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ unter der Telefonnummer 03475/ 66 77 -80 während der Sprechzeiten.

Kontakt Entsorgungsunternehmen:           
                                                                  
Rohr-Service-Arndt e.K.
Hasentorstraße 10A
06526 Sangerhausen
Tel.: 0 34 64 / 579 144
Fax: 0 34 64 / 579 145
E-Mail: rohrservicearndt@web.de


Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Entsorgungstermine!

Ihr Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“

Meldung Zählerstand

geschrieben von admin am in Service,Zählerstand online übermitteln | Kommentare sind deaktiviert
Meldung Zählerstand (online)

Bekanntmachungen

geschrieben von admin am in Bekanntmachungen | Kommentare sind deaktiviert
Öffentliche Bekanntmachungen

Gebühren & Beiträge

geschrieben von admin am in Aktuelle Informationen,Top-News | Kommentare sind deaktiviert

Aktuelle Gebühren & Beiträge

ab dem Jahr 2023
(auf Basis der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung des AZV „Eisleben-Süßer See“)
GebührenartPreisEinheit
Schmutzwassergebühr:3,31 €
Niederschlagswassergebühr:0,63 €
Abwasserabgabe für Kleineinleiter:17,89 €Einwohner/Jahr
Entsorgungsgebühr
aus Kleinkläranlagen:46,36 €
aus abflusslosen Sammelgruben:29,51 €

Ebenfalls interessant:

Aktuelle Bauprojekte

geschrieben von admin am in Verband | Kommentare sind deaktiviert

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Kostenerstattungen für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung

geschrieben von admin am in Bekanntmachungen | Kommentare sind deaktiviert

Änderungssatzung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes ,,Eisleben-Süßer See“
über die Erhebung von Gebühren sowie Kostenerstattungen für die zentrale
Niederschlagswasserbeseitigung – 2. Änderung –

Lutherstadt Eisleben, 10.12.2025

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung

geschrieben von admin am in Bekanntmachungen | Kommentare sind deaktiviert

Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für
die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“
(Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) – 2. Änderung –

Lutherstadt Eisleben, 10.12.2025

Umweltschutz

geschrieben von admin am in Umwelt,Umweltschutz | Kommentare sind deaktiviert
Unsere „Grüne Seite“

Abwasseraufbereitung = Umweltschutz

Das wir dafür Sorge tragen, dass Abwasser vom Grundstück „verschwindet“, egal ob vorher in einer Sammelgrube bzw. Kleinkläranlage oder gleich direkt durch die Kanalisation, das sollte jedem bekannt sein. Abwasser ist bildlich betrachtet eine andere Art von Abfall oder dergleichen und der hat nicht auf irgendeine Art in der Natur zu verschwinden. Von dort aus, kann es unkontrolliert in den natürlichen Wasserkreislauf gelangen. Die Folge wären verschmutzte Flüsse und Seen, die weder für Tier und Mensch einen Nutzen haben. Die Folgen wären immens.
Viele Dinge können Einfluss auf den natürlichen Wasserkreislauf nehmen und schädigen. Das Thema „Abwasseraufbereitung“ u.a. in Klärwerken ist aus ökologischer Sichtweise sehr interessant, vielfältig, heikel und dennoch auch wichtig. Wir beschäftigen uns natürlich mit dem Thema Umwelt und deren Schutz bzw. Erhaltung. Denn:
Wasser ist eine Ressource, die nicht immer und dauerhaft zur Verfügung steht!
Um so wichtiger ist es, dass auch der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ seinen Beitrag leistet, um diese und weitere natürliche Ressourcen zu schonen. Hier sind ein paar Beispiele für Sie, sich darüber zu informieren.

Was konnten wir schon beitragen?
Der AZV Eisleben-Süßer See hat im Jahr 2021, 400.000 Euro in die technische Erneuerung der Kläranlage Rollsdorf gesteckt, um 20 Prozent Energie einzusparen. Das entspricht rund 200.000 Kilowattstunden pro Jahr. Das ganze wurde mit einer Förderung durch Mittel der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt und durch Einzelmaßnahmen, in Summe mit 20 Prozent aus Geldern vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung, kurz EFRE.
Im Detail:
1.) Erneuerung der Belüfterkerzen in allen 3 Becken, um den Sauerstoffeintrag zu optimieren. Die Laufzeit der Gebläse wurde reduziert und damit ihr Energiebedarf.

2.) Ersatz der bestehenden Gebläse durch effizientere Turbo-Gebläse, die dem Stand der Technik entsprechen und weniger Energie benötigen.

3.) Erneuerung der Regeltechnik durch Einsatz einer intelligenten Steuerung, die an Sensoren gekoppelt ist. Die Belüftung kann auf diese Weise flexibler auf die dynamischen Prozesse in den Becken reagieren. Zusätzliche Leitungen und mechanische Schieber ermöglichen eine variable Luftverteilung, da die einzelnen Gebläse unabhängig voneinander eingesetzt werden können.
Wir waren bis Ende Februar 2023 im Abwasserklärwerk in Rollsdorf mit an einem Pilotprojekt des französischen Umweltdienstleisters Veolia beteiligt. Dabei ging es darum, dabei zu helfen die Corona-Pandemie in den Griff bekommen, Mutanten des Virus frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen schneller und gezielter zu steuern. Der Mensch hinterlässt im Abwasser viele Spuren und eben auch die des SARS-CoV-2-Virus. 
Der französische Veolia-Konzern (zu 25,1 Prozent durch die Veolia Wasser Deutschland GmbH mitbeteiligt an der MIDEWA-Wasserversorgungsgesellschaft), hat dazu geforscht und zur epidemiologischen Abwasserbeobachtung mit „Obépine“ ein Corona-Frühwarnsystem entwickelt. Es sind vermehrte Fälle an Corona-Erkrankungen, schon Tage vorher zu erkennen. Da ein Infizierter das Virus sofort ausscheide, sei im Abwasser ein Nachweis schon möglich, bevor der Infizierte Symptome habe und sich testen lasse. Mit dem Corona-Frühwarnsystem wolle der AZV die Kommunen im Verbandsgebiet unterstützen. Rollsdorf war eine von neun Kläranlagen in Deutschland, wo das Veolia-Verfahren angewandt wurde.
Der Abwasserzweckverband ist zu betrachten, wie die Müllabfuhr des anfallenden Schmutzwassers. Das heißt wir sind auch in den zugehörigen Verbandsgemeinden für den Abtransport und die Aufbereitung zuständig. Illegal in der Natur entsorgter Müll, wie Bauschutt, chemische Stoffe, Sperrmüll usw. werden spätestens dann sichtbar, wenn im Herbst die Blätter fallen. Warum es Menschen immer wieder übers Herz bringen oder welche Beweggründe es gab, das solche Ordnungswidrigkeiten vorkommen, bleibt hier offen und bedarf einer Aufklärung der zuständigen Behörde. Was viele nicht wissen oder bedenken, auch Abwasser wird oft illegal entsorgt. Sei es wegen illegaler Verschmutzung, aus Kostengründen oder einfach nur aus Unwissenheit, es belastet dennoch immer unsere Natur. Im schlimmsten Fall sogar über längere Zeiträume. Um dem ganzen entgegen zu wirken, hat der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ in den letzten Jahren Satzungen verändern und beschließen lassen. Wir wollen gezielt einen Missbrauch vermeiden!
Umweltverschmutzung geht uns alle an und sollte im Interesse der Bevölkerung sein.
Bei der dezentralen Entsorgung, also Haushalte die nicht am Abwasserkanalnetz angeschlossen sind, vergleichen wir beispielsweise seit geraumer Zeit den Frischwasser-Verbrauch mit der abtransportierten Menge an Fäkalwasser bzw. -schlamm. Für uns ist wichtig, das Wasser welches nicht in Sammel- oder Klärgruben landet, gesondert über einen Zwischenzähler geleitet wird. Egal ob zur Bewässerung von Nutzgärten, oder zur Befüllung von Teichen oder Swimmingpools. Nutzen Sie dieses, lohnt sich eine Anschaffung des Zwischenzählers schon bei wenigen Kubikmeter Wasserverbrauch. Hier wird dann dafür keine gesonderte Abwassergebühr berechnet. Wichtig ist, uns den Einbau des Zwischenzählers zu melden, von einer Fachfirma einbauen zu lassen und uns regelmäßig jährlich den aktuellen Stand zu melden. Entsprechende Formulare gibt es bei uns zum Download oder im Bürgerbüro. Fällt weniger Abwasser an, als vom Versorger Frischwasser geliefert wurde, muss es Gründe dafür geben. Im schlechtesten Fall sind Sammelbehälter oder Klärgruben undicht und die Umwelt dadurch belastet. Das merken Eigentümer manchmal überhaupt nicht. Zusätzliche Nachweise der Dichtigkeit und entsprechende Abnahmen und Genehmigungen für solche Abwasserentsorgungsanlagen sind in Deutschland Pflicht. Sprechen Sie mit und informieren Sie sich gern bei uns.
Selbstverständlich ist der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ über jede Meldung einer illegalen Entsorgung ebenfalls dankbar. Wir sollten nicht vergessen das Umweltschutz eine hohe Priorität darstellt und erst Recht in der Nähe von Gewässern ein sehr gewichtiger Aspekt ist. Wer mehr Interesse zum Thema hat, den empfehlen wir den Artikel zum natürlichen Wasserkreislauf.
…wird sich schnell finden. Neue Verordnungen und Ideen werden kommen.
Wir werden es im Auftrag der Natur schnell umsetzen. Schreiben Sie uns gern, falls Sie einen Vorschlag für uns haben ins Kontaktformular.

Weiterführende Seiten

Informative Videoanimationen zum Thema

Verbandsversammlung: 114

geschrieben von admin am in Bekanntmachungen | Kommentare sind deaktiviert

Am 08.12.2025, 18.00 Uhr findet die 114. öffentliche und nichtöffentliche Verbandsversammlung des AZV „Eisleben-Süßer See“ (Landwehr 9) statt.

Lutherstadt Eisleben, 27.11.2025

Jahresabschluss 2024

geschrieben von admin am in Aktuelle Informationen,Bekanntmachungen | Kommentare sind deaktiviert

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 des
Abwasserzweckverbandes ,,Eisleben-Süßer See“

Lutherstadt Eisleben, 30.10.2025

Verbandsversammlung: 113

geschrieben von admin am in Bekanntmachungen | Kommentare sind deaktiviert

Am 29.09.2025, 18.00 Uhr findet die 113. öffentliche und nichtöffentliche Verbandsversammlung des AZV „Eisleben-Süßer See“ (Landwehr 9) statt.

Lutherstadt Eisleben, 17.09.2025

Verbandsversammlung: 112

geschrieben von admin am in Bekanntmachungen | Kommentare sind deaktiviert

Am 16.06.2025, 18.00 Uhr findet die 112. öffentliche und nichtöffentliche Verbandsversammlung des AZV „Eisleben-Süßer See“ (Landwehr 9) statt.

Lutherstadt Eisleben, 05.06.2025

Bauprojekt: Neuverlegung RW- Kanal Bahnhofstraße (LE)

geschrieben von admin am in Bauprojekte-Aktuell | Kommentare sind deaktiviert
Neuverlegung RW- Kanal Bahnhofstraße (Lutherstadt Eisleben)

incl. Neu- und Umverlegung Medien der SLE GmbH und Telekom
im Zuge des Grundhaften Ausbaus der Bahnhofstraße

Der geplante grundhafte Ausbau der Bahnhofstraße ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, des Abwasserzweckverbandes (AZV) „Eisleben – Süßer See“, der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben (SLE) und der Deutschen Telekom.
Die Verlegung des Regenwasserkanals und die Neu – und Umverlegung von Medien werden als Teil der Gemeinschaftsmaßnahme im Vorfeld des Straßenbaus ausgeführt.  

17.06.2024 – 28.08.2026

Das Bauvorhaben untergliedert sich in folgende 3 Phasen:

· Phase 0 Baufeldfreimachung / Umverlegungen Medien der SLE GmbH und Telekom
· Phase 1 Errichtung Regenwasserkanalisation incl. Grundstücksanschlüsse
· Phase 2 Grundhafter Straßenausbau

Träger der Baulast der Straßenausbaumaßnahme (Fahrbahn, Parktaschen, Gehweg und Grünflächen incl. Fahrbahnentwässerung bis zum RW- Kanal) ist die:

  • Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben

Träger der Baulast der Regenwasser-Kanalbaumaßnahme ist:

  • Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ – Landwehr 9 – 06295 Lutherstadt Eisleben

Träger der Baulast für die Um- und Neuverlegung Medien sind:

  • Stadtwerke Lutherstadt Eisleben – Karl-Rühlemann-Platz 1 – 06295 Lutherstadt Eisleben

Träger der Baulast für die Um- und Neuverlegung der Telekomleitungen ist:

  • Deutsche Telekom Technik GmbH – NL Ost – Kaiserslauterner Straße 75 – 06128 Halle

Los 03 – Leistungen des AG AZV „Eisleben – Süßer See“ mit:
· Neuverlegung RW- Kanal und Herstellung von Grundstücksanschlüssen
· Reparaturarbeiten am SW- Kanal in geringem Umfang

Die für den AG AZV „Eisleben- Süßer See“ auszuführende Leistung beinhaltet die Herstellung
von insgesamt rd. 455 m RW- Kanal, davon:

  • rd. 165 m RW- Kanal DN 300
  • rd. 215 m RW- Kanal DN 400
  • rd. 75 m RW- Kanal DN 500
  • rd. 33 Stück Grundstückshausanschlüsse Regenwasser DN 150 PP
  • sowie das Setzen von 24 Schachtbauwerken

Die Reparaturmaßnahme der SW- Anlage beinhaltet die Erneuerung eines defekten Kanalabschnittes auf einer Länge von rd. 3 m.

Kosten für den AZV „Eisleben-Süßer See“:
ca. 920.000,00 €/Brutto

Eine Förderung durch Dritte gibt es nicht.

ITS GmbH
Lindenallee 1
06295 Lutherstadt Eisleben

Bietergemeinschaft

Kutter HTS Bauunternehmung GmbH
Christian-Ottiliae-Straße 12
06311 Helbra
Umweltschutz-und Tiefbaugesellschaft mbH Sangerhausen
Schachtstraße 25
06526 Sangerhausen
ITS GmbH
Lindenallee 1
06295 Lutherstadt Eisleben