Lutherstadt Eisleben, 03.07.2023

Information zur Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben und Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen

Im Zeitraum Juli/August 2023 geht Eigentümern bzw. Nutzern einer abflusslosen Sammelgrube oder vollbiologischen Kleinkläranlage ein Schreiben zu. Wir bitten Sie, die dem Schreiben beigefügte Rückmeldung auszufüllen und uns wieder zukommen zu lassen.


Aufgrund von wasserrechtlichen und satzungsmäßigen Änderungen gibt es ab dem Jahr 2023 einige Neuerungen für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung. Mit dieser Bekanntmachung möchten wir Sie als Eigentümer bzw. Nutzer einer abflusslosen Sammelgrube oder vollbiologischen Kleinkläranlage über die aktuellen Bestimmungen informieren.

Durch die Verwendung und Veränderung von Trinkwasser entsteht nach dem Wassergesetz Abwasser. Das durch Sie entstehende Abwasser muss entsprechend den gesetzlichen und satzungs-rechtlichen Vorschriften beseitigt und gereinigt werden. Es gibt dabei keinen Unterschied mehr, ob Ihr Grundstück zentral an das Kanalnetz angeschlossen ist oder ob Sie eine abflusslose Sammelgrube besitzen. In jedem Fall erfolgt die Gebührenabrechnung für die Schmutzwasserbeseitigung nach dem Frischwassermaßstab (nach verbrauchtem Trinkwasser oder Brunnenwasser).

Um Ihnen die Gebührenerhebung und Abrechnung so einfach und verständlich wie möglich zu machen, benötigen wir Ihre Mithilfe. Wir bitten Sie daher die Anlage Rückmeldung an den Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“ zu Wasserzählern zu diesem Schreiben auszufüllen und an uns zurückzusenden.

Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns im Voraus.

Ihr Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“