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Aktuelle Kunden – Informationen

Aktuelle Kunden – Informationen
Die Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Eisleben – Süßer See, Landwehr 9 in 06295 Lutherstadt Eisleben bleibt am Freitag, dem 10.05.2024, geschlossen.

In Havariefällen kontaktieren Sie bitte den 24-h-Notruf der MIDEWA GmbH (technischer Betriebsführer) unter der Telefonnummer: (03475) 6769-115.

Entsorgungsplan für Fäkalien

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Öffentliche Bekanntmachung
des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ zur Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben für das
Jahr 2024

Der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ ist ausschließlich für die gesamte Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben und die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet zuständig.

Mit der Durchführung dieser Aufgabe hat der Abwasserzweckverband nach öffentlicher Ausschreibung die Firma Rohr-Service-Arndt e. K. mit Sitz in 06526 Sangerhausen, Hasentorstraße 10A beauftragt.
Das vorgenannte Entsorgungsunternehmen hat in Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ den nachstehenden Jahrestourenplan erstellt.

Die genaue terminliche Abstimmung zur Fäkalschlammentsorgung des jeweiligen Grundstückes, in dem vorgegebenen Zeitraum, ist entsprechend des Tourenplanes vom Grundstückeigentümer mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Firma Rohr-Service-Arndt e. K. unter der Telefonnummer 03464 / 57 91 44, montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr direkt vorzunehmen.

Die Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.
Sollte die Abfuhr öfters notwendig sein, ist dies terminlich entsprechend mit der Fa. Arndt zu vereinbaren.

Die Abfuhr von Fäkalschlamm aus vollbiologischen Kleinkläranlagen hat alle 2 Jahr zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die freie Zufahrt zu den jeweiligen Grundstücken durch die Grundstückseigentümer / Nutzer sichergestellt werden muss.
Sollte das Entsorgungsfahrzeug (LKW 20 Tonnen) nicht an die Entsorgungsstelle heran kommen oder vergebens anfahren, entstehen zusätzliche Kosten zu Lasten des Grundstückseigentümers/Nutzers der Grube.

Hinweis:
Die Gebühren für die Entsorgung des Fäkalwassers aus Sammelgruben werden nach dem verbrauchten Frischwasser (nach Wasseruhr) berechnet (siehe Abwasserbeseitigungsabgabensatzung). Der entsprechende Gebührenbescheid nach dem Wasserverbrauch (Frischwassermaßstab) geht dem Grundstückseigentümer/Nutzer jährlich zu.
Sollten Sie Wasser im Garten z. Bsp. zum Gießen nutzen, ist dies durch einen geeichten Zwischenwasserzähler nachzuweisen. Die dafür notwendigen Formulare (Antrag auf Abwassergebührenminderung, …) finden Sie auf unserer Internetseite www.azv-eisleben.de und im Kundenbüro.
Der Endzählerstand des Zwischenzählers ist jährlich bis einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Erhebungszeitraumes (siehe Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) schriftlich beim Verband (Zählerstandsmeldung für Zwischenzähler) zu melden. Bei dieser Monatsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Fehlt die Meldung des Endzählerstandes des vorjährigen Erhebungszeitraums ist keine Anerkennung (kein absetzen von Wassermengen) möglich und der Anspruch auf Verrechnung ist erloschen.

Fragen zur Durchführung der regelmäßigen Fäkalschlammentsorgung und Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben beantworten die Mitarbeiter des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ unter der Telefonnummer 03475/ 66 77 -80 während der Sprechzeiten.

Kontakt Entsorgungsunternehmen:           
                                                                  
Rohr-Service-Arndt e.K.
Hasentorstraße 10A
06526 Sangerhausen
Tel.: 0 34 64 / 579 144
Fax: 0 34 64 / 579 145
E-Mail: rohrservicearndt@web.de


Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Entsorgungstermine!

Ihr Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“

Verbandssatzung

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Verbandssatzung des Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“

Weitere Satzungen:

Aktuelle Bauprojekte

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2. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung

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Lutherstadt Eisleben, 05.04.2024

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes „Eisleben – Süßer See“

Rest-Erschließung Borngasse in Hergisdorf (04-08/24)

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Rest-Erschließung Borngasse in Hergisdorf
In einem Teilbereich, welcher bisher nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen ist, werden ca. 100 m Schmutzwasserkanal DN 200 sowie 8 Schmutzwasserhausanschlüsse gebaut. Weiterhin wird im westlichen Bereich eine Pumpstation gebaut, die das Abwasser über eine 150 m lange Druckleitung in Richtung Schulweg drückt. Mit dieser Maßnahme werden die letzten Grundstücke an das zentrale Klärwerk angeschlossen und die Überläufe dezentraler Kleinkläranlagen, welche nicht mehr den Stand der Technik entsprechen, verschlossen.
  • AZV „Eisleben-Süßer See“
April 2024 – August 2024
Gesamtkosten: ca. 225.000,00 €
Fördermittel: keine
ITS GmbH
Lindenallee 1
06295 Lutherstadt Eisleben
ITS GmbH
Lindenallee 1
06295 Lutherstadt Eisleben

Fa. Kutter HTS GmbH
Christian-Ottiliae Straße 12
06311 Helbra

Verbandsversammlung: 108

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Lutherstadt Eisleben, 13.03.2024

Am 25.03.2024 um 18.00 Uhr findet die 108. öffentlichen und nichtöffentlichen Verbandsversammtung des AZV ,,Eisleben- Süßer See“ im Beratungsraum der Geschäftsstelle des AZV ,,Eisleben-Süßer See“, Landwehr 9 in Lutherstadt Eisleben statt.

Wirtschaftsplan 2024

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Lutherstadt Eisleben, 02.02.2024

Wirtschaftsplan 2024

1. Änderung Niederschlagswasserbeseitigung

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Lutherstadt Eisleben, 12.12.2023

1. Änderungssatzung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ über die Erhebung von Gebühren sowie Kostenerstattungen für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung – 1. Änderung

1. Änderung: Abwasserbeseitigungsabgabensatzung

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Lutherstadt Eisleben, 12.12.2023

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) – 1. Änderung

Mitgliederbereich-Login

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Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“

Willkommen im internen Bereich vom

Abwasserzweckverband
„Eisleben-Süßer See“

Verbandsversammlung: 107

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Lutherstadt Eisleben, 30.11.2023

Am 11.12.2023, 18.00 Uhr findet die 107. öffentliche und nichtöffentlich Verbandsversammlung des AZV „Eisleben-Süßer See“ (Landwehr 9) statt.