Bauprojekt 1 / 2021
Schmutzwasserkanalisation Helbra
Der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ beabsichtigt, die Ortslage Helbra vollständig im Trennsystem zu entwässern. Hierzu wird die abwassertechnische Erschließung des Einzugsgebietes Voigtsplan und der Restbereiche in der Gemeinde Helbra umgehend umgesetzt. Das Einzugsgebiet Voigtsplan umfasst die Ernst-, Friedrich-, Huissen-, Krug-, Park-, Otto-, Quer- und Voigtstraße. Zu den Restbereichen gehören die Fleischer-, Ludwig- und Neue Straße, sowie der Amsel-, Falken- und Bad-Anna-Weg. Im Zuge dieser Baumaßnahme wird auch die Trinkwasserleitung durch die MIDEWA in den einzelnen Straßenzügen erneuert.
Die Straßenzüge entwässern bisher in ein Mischwassersystem (Bürgermeisterkanäle), welches technisch und hydraulisch nicht den Regeln der Technik entspricht und dessen Zustand völlig unzureichend ist. Dazu wird für das anfallende Schmutz- und Regenwasser des Wohngebietes eine Schmutz- und eine Regenwasserkanaltrasse geplant. Die Ableitung des anfallenden Schmutz- und Regenwassers erfolgt über Freigefällekanäle, die an den bestehenden Anschlusspunkten bzw. neu gebauten Schächten des Entwässerungsortsnetzes der Gemeinde Helbra angeschlossen werden. Der komplette Neubau der Entwässerungsstränge wird in offener Bauweise ausgeführt.


Nach Erhalt der Zuwendungsbescheide

Schmutzwasserkanalisation Helbra, Voigtsplan
Az.: H/405.2.4/62373/007/20/ELER/630420000007 in Höhe von max. 689.000,00 EUR

und

Schmutzwasserkanalisation Helbra, Restbereiche
Az.: H/405.2.4/62373/008/20/ELER/630420000008 in Höhe von max. 364.500,00 EUR

erfolgte die europaweite Ausschreibung unter der Bezeichnung „Bau der Schmutz- und Regenwasserkanalisation in Helbra, Los 1 Helbra EZG Voigtsplan; Los 2 Helbra Restbereiche“.

Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.

Im Rahmen dieses Programms beteiligt sich der ELER mit bis zu 75 v.H. an den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.

Die Submission der geförderten Baumaßnahmen wird am 08.03.2021 im e-Vergabeportal Sachsen-Anhalt (OBA) durchgeführt.
Der Beginn der Baumaßnahme ist zum 30.04.2021 geplant. Das Ende der Maßnahme ist am 31.07.2022.

Auf die anliegenden Grundstückseigentümer kommen für die Erneuerung der Schmutzwasseranschlüsse, vom öffentlichen Straßenbereich bis an die Grundstücksgrenze, keine weiteren Kostenumlagen zu.

Für die Erneuerung und/oder Herstellung jedes Regenwassergrundstücksanschlusses erfolgt, nach Abschluss der Baumaßnahmen, eine Kostenerstattungsumlageerhebung (Aufwandsersatz) per Bescheid gegenüber dem jeweiligen Eigentümer.

Wenn die ausführenden Baufirmen vertraglich gebunden sind, erfolgen entsprechende weitere Anliegerinformationen.