Bauprojekt 02/2021
Schmutzwasserkanalisation Wansleben am See, Am Pumpwerk
Der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ beabsichtigt in der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, OT Wansleben am See, die schmutzwassertechnische Erschließung der Wohnsiedlung „Pumpstation“. Weiterhin sollen der Gewerbebetrieb nördlich der B80 sowie die Wohn- und Zweckgebäude südlich der B80 schmutzwassertechnisch erschlossen werden.
Das anfallende Schmutzwasser wird in einer zentralen Pumpstation gesammelt und dann in die vorhandene Druckleitung gepumpt, welche das gesamte Schmutzwasser aus den Ortschaften Wansleben, Amsdorf, Röblingen, Erdeborn, Farnstädt und Hornburg zur Kläranlage Rollsdorf transportiert. In der Kläranlage Rollsdorf wird dieses Schmutzwasser dem Reinigungsprozess zugeführt.
Die bisherige Schmutzwasserentsorgung in diesem Gebiet erfolgte über abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
Schmutzwasserkanalisation Wansleben am See, Am Pumpwerk
Az.: H/405.2.4/62373/055/20/ELER/630420000055 in Höhe von max. 377.500,00 EUR
erfolgte die öffentliche Ausschreibung im eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.
Im Rahmen dieses Programms beteiligt sich der ELER mit bis zu 75 v.H. an den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.
Die Submission der geförderten Baumaßnahme findet am 09.03.2021 statt.
Der Beginn der Baumaßnahme ist zum 30.03.2021 geplant. Das Ende der Maßnahme ist am 31.07.2022.
Auf die anliegenden bzw. anzuschließenden Grundstückseigentümer kommen für die erstmalige Herstellung des Grundstücksanschlusses an die zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage des AZV „Eisleben-Süßer See“ der sogenannte Herstellungsbeitrag I zu. Die Berechnung dieses Beitrags erfolgt nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung.