Öffentliche Bekanntmachung
des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ zur Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben für das Jahr 2024
Der Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ ist ausschließlich für die gesamte Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben und die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet zuständig.
Mit der Durchführung dieser Aufgabe hat der Abwasserzweckverband nach öffentlicher Ausschreibung die Firma Rohr-Service-Arndt e. K. mit Sitz in 06526 Sangerhausen, Hasentorstraße 10A beauftragt.
Das vorgenannte Entsorgungsunternehmen hat in Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ den nachstehenden Jahrestourenplan erstellt.
Die genaue terminliche Abstimmung zur Fäkalschlammentsorgung des jeweiligen Grundstückes, in dem vorgegebenen Zeitraum, ist entsprechend des Tourenplanes vom Grundstückeigentümer mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Firma Rohr-Service-Arndt e. K. unter der Telefonnummer 03464 / 57 91 44, montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr direkt vorzunehmen.
Die Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.
Sollte die Abfuhr öfters notwendig sein, ist dies terminlich entsprechend mit der Fa. Arndt zu vereinbaren.
Die Abfuhr von Fäkalschlamm aus vollbiologischen Kleinkläranlagen hat alle 2 Jahr zu erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die freie Zufahrt zu den jeweiligen Grundstücken durch die Grundstückseigentümer / Nutzer sichergestellt werden muss.
Sollte das Entsorgungsfahrzeug (LKW 20 Tonnen) nicht an die Entsorgungsstelle heran kommen oder vergebens anfahren, entstehen zusätzliche Kosten zu Lasten des Grundstückseigentümers/Nutzers der Grube.
Hinweis:
Die Gebühren für die Entsorgung des Fäkalwassers aus Sammelgruben werden nach dem verbrauchten Frischwasser (nach Wasseruhr) berechnet (siehe Abwasserbeseitigungsabgabensatzung). Der entsprechende Gebührenbescheid nach dem Wasserverbrauch (Frischwassermaßstab) geht dem Grundstückseigentümer/Nutzer jährlich zu.
Sollten Sie Wasser im Garten z. Bsp. zum Gießen nutzen, ist dies durch einen geeichten Zwischenwasserzähler nachzuweisen. Die dafür notwendigen Formulare (Antrag auf Abwassergebührenminderung, …) finden Sie auf unserer Internetseite www.azv-eisleben.de und im Kundenbüro.
Der Endzählerstand des Zwischenzählers ist jährlich bis einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Erhebungszeitraumes (siehe Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) schriftlich beim Verband (Zählerstandsmeldung für Zwischenzähler) zu melden. Bei dieser Monatsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Fehlt die Meldung des Endzählerstandes des vorjährigen Erhebungszeitraums ist keine Anerkennung (kein absetzen von Wassermengen) möglich und der Anspruch auf Verrechnung ist erloschen.
Fragen zur Durchführung der regelmäßigen Fäkalschlammentsorgung und Abfuhr von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben beantworten die Mitarbeiter des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ unter der Telefonnummer 03475/ 66 77 -80 während der Sprechzeiten.