Nächste Kanalreinigungen:
An dieser Stelle finden Sie eine aktuelle Übersicht über die anstehenden Kanalreinigungen:
geplante Kanalreinigungen der Ortslagen | Zeitraum |
Wansleben | Februar / März 2025 |
Amsdorf | Februar / März 2025 |
Farnstädt | Februar / März 2025 |
Helbra | März / April 2025 |
Volkstedt | März / April 2025 |
Hinweis: Wenn Störungen auftreten, kann es auch kurzfristig und unangekündigt zu Kanalreinigungen kommen. Außerdem können betriebliche Gründe die Reihenfolge der Kanalreinigungen beeinflussen und ggf. zu Verschiebungen führen.
Ausführende Firmen
Rohr – Service – Arndt e.K.
Tel: 03464/579144
E-Mail: rohrservicearndt@web.de
Ansprechpartner AZV
Technische Abteilung
Tel: 03475-66 77 880
E-Mail: kontakt@azv-eisleben.de
Kanalreinigung – wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Um die Funktionsfähigkeit der Kanalleitungen dauerhaft zu erhalten, muss der Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“ das Kanalsystem in regelmäßigen Zeitabständen reinigen. Die Reinigungen (Kanalspülung) erfolgen in der Regel alle 3 Jahre, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Diese Reinigungsarbeiten werden im Auftrag des Abwasserzweckverbandes, von einer für diese Arbeiten spezialisierten Fachfirma, ausgeführt. Die Kanalreinigung erfolgt mit einem Hochdruckspülfahrzeug (siehe Bild). Beim Reinigungsvorgang selbst wird über einen Schacht ein Druckschlauch mit Spülkopf in den Abwasserkanal eingeführt. Um die geforderte Reinigungswirkung zu erzielen, ist es erforderlich, mit einem Spüldruck von ca. 110 bar zu arbeiten.
Die während der Reinigungsarbeiten auftretenden Druckunterschiede werden im Normalfall über die zuströmende Luft der Hauptschächte, aber auch über die Dachentlüftungen und eventuelle Kontrollschächte der angeschlossenen Gebäude, ausgeglichen. Ein Rückfluss von Abwasser aus dem Kanalsystem in Ihr Gebäude kann durch eine automatische Rückstausicherung / Rückstausperre verhindert werden.

In Ausnahmefällen kann es jedoch in den von der Reinigung betroffenen Gebäuden im jeweiligen Straßenzug zu folgenden Ereignissen kommen:
Der Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“ hofft, mit diesen Beschreibungen Anhaltspunkte zur Fehlersuche gegeben zu haben. Wir weisen nochmals darauf hin, dass alle häuslichen Fall- und Sammelleitungen nach der DIN 1986-100 und DIN EN 12056 verlegt werden müssen und mit einer ausreichend dimensionierten und funktionierenden Lüftungsleitung zu versehen sind.
Weiterhin erinnern wir an dieser Stelle nochmals, dass jede Grundstücksentwässerungsanlage am Ende einen Hausanschlussschacht besitzen sollte. Dieser Schacht muss jederzeit zugänglich sein und darf nicht überbaut oder überfüllt werden. Wichtige Hinweise zur korrekten Erstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen finden Sie auf unserer Internetseite www.azv-eisleben.de und in den Bestimmungen unserer Entwässerungssatzung.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“ bzw. die beauftragte Fachfirma für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich die Lüftungsleitungen der häuslichen Schmutzwasserleitung in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befinden bzw. die häusliche Abwasserinstallation nicht DIN gerecht errichtet ist, nicht haftet.
Was kann man als Grundstücksbesitzer nun gegen Abwasseraustritte oder Geruchsprobleme tun?
Natürlich für Belüftung sorgen! Und wie?
- Ist zu prüfen, ob die Hausinstallation über eine entsprechende Entlüftung verfügt und ob alle Sanitärgegenstände (also Waschbecken, Toilette, Dusche usw.) an diese angeschlossen sind.
- Sollte man sicherstellen, dass der Hausanschlussschacht nicht verstellt oder überbaut ist.
- Sollte Ihr Gebäude durch eine eingebaute Rückstausicherung vor dem Rückfluss von Abwasser aus dem Kanalsystem geschützt sein.
- Sollten die Grundstücksleitungen auf Ablagerungen und Schäden überprüft werden, und erforderlichenfalls ebenfalls gereinigt oder auch repariert werden.
Eine nach DIN 1986-100 und DIN EN 12056 gerechte Grundstücksentwässerung sollte nach folgenden Grundsätzen geplant und ausgeführt werden:


