Nächste Kanalreinigungen:
An dieser Stelle finden Sie eine aktuelle Übersicht über die anstehenden Kanalreinigungen:
geplante Kanalreinigungen der OrtslagenZeitraum
WanslebenFebruar / März 2025
AmsdorfFebruar / März 2025
FarnstädtFebruar / März 2025
HelbraMärz / April 2025
VolkstedtMärz / April 2025
Hinweis: Wenn Störungen auftreten, kann es auch kurzfristig und unangekündigt zu Kanalreinigungen kommen. Außerdem können betriebliche Gründe die Reihenfolge der Kanalreinigungen beeinflussen und ggf. zu Verschiebungen führen.

Ausführende Firmen
Rohr – Service – Arndt e.K.
Tel: 03464/579144
E-Mail: rohrservicearndt@web.de
Ansprechpartner AZV
Technische Abteilung
Tel: 03475-66 77 880
E-Mail: kontakt@azv-eisleben.de

Kanalreinigung – wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

Um die Funktionsfähigkeit der Kanalleitungen dauerhaft zu erhalten, muss der Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“ das Kanalsystem in regelmäßigen Zeitabständen reinigen. Die Reinigungen (Kanalspülung) erfolgen in der Regel alle 3 Jahre, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Diese Reinigungsarbeiten werden im Auftrag des Abwasserzweckverbandes, von einer für diese Arbeiten spezialisierten Fachfirma, ausgeführt. Die Kanalreinigung erfolgt mit einem Hochdruckspülfahrzeug (siehe Bild). Beim Reinigungsvorgang selbst wird über einen Schacht ein Druckschlauch mit Spülkopf in den Abwasserkanal eingeführt. Um die geforderte Reinigungswirkung zu erzielen, ist es erforderlich, mit einem Spüldruck von ca. 110 bar zu arbeiten.

Die während der Reinigungsarbeiten auftretenden Druckunterschiede werden im Normalfall über die zuströmende Luft der Hauptschächte, aber auch über die Dachentlüftungen und eventuelle Kontrollschächte der angeschlossenen Gebäude, ausgeglichen. Ein Rückfluss von Abwasser aus dem Kanalsystem in Ihr Gebäude kann durch eine automatische Rückstausicherung / Rückstausperre verhindert werden.
In Ausnahmefällen kann es jedoch in den von der Reinigung betroffenen Gebäuden im jeweiligen Straßenzug zu folgenden Ereignissen kommen:
Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Abwasserleitungen Ihres Hauses frei von Ablagerungen bzw. Verstopfungen sind und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Das lässt darauf schließen, dass die Dachentlüftung nicht ordnungsgemäß funktioniert, evtl. keine Rückschlagklappe installiert wurde und auch kein geöffneter Hausanschlussschacht vorhanden ist, um die Druckschwankungen auszugleichen bzw. zu begrenzen. Kontrollieren Sie daher zunächst diese Anlagen. Ihr Revisionsschacht muss frei zugänglich sein und darf z. B. nicht überpflastert werden. Der Deckel des Revisionsschachtes muss frei aufliegen und darf nicht durch Folie verschlossen sein. Vergewissern Sie sich, dass alle Becken an die Dachentlüftung angeschlossen sind, besonders dann, wenn das Ereignis nur an einer Stelle aufgetreten ist – wie z. B. in der Gästetoilette. Bei nachträglich angeschlossenen Sanitäranlagen ist dies der häufigste Grund für austretendes Wasser aus dem Geruchsverschluss. Die Haus- und Grundstücksentwässerung sollte dringend durch eine Fachfirma auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft und umgebaut werden.
Auch dieser Zustand lässt darauf schließen, dass die Entlüftung der Grundstücksentwässerung nicht DIN gerecht ausgeführt ist. Durch den Unterdruck wurde das Wasser aus den Geruchsverschlüssen herausgesaugt. Luft aus dem Kanal kann ungehindert in die Wohnung strömen. Zur kurzfristigen Behebung des dieser Geruchsbelästigung lassen Sie Wasser in die jeweiligen Abflüsse laufen und betätigen Sie die Toilettenspülung. Dadurch füllt sich der Geruchsverschluss wieder mit Wasser und ist verschlossen, weitere Kanalluft kann nicht eintreten. Auch hier muss die Haus- und Grundstücksentwässerung dringend von einer Fachfirma auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft und ggf. umgebaut werden.
In diesem Fall liegt im Abflusssystem des betroffenen Hauses bzw. Grundstücks eine schwere Störung vor. Dies können Ablagerungen aber auch Hindernisse sein, die zwar das Wasser ablaufen lassen, Feststoffe aber zurückhalten. In einem ordnungsgemäßen Hausentwässerungssystem befördert die Toilettenspülung die Fäkalien direkt durch die Fall- bzw. Grundleitung in das Hauptkanalsystem. In den häuslichen Entwässerungsleitungen dürfen sich also keine Fäkalien befinden. Wurden dennoch welche aus der Toilette ins Badezimmer gedrückt, so haben sich diese bereits vorher in Ihrem System angesammelt und es hat eine Verstopfung vorgelegen. Auch hier muss die Haus- und Grundstücksentwässerung dringend von einer Fachfirma auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft und ggf. umgebaut werden.
Der Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“ hofft, mit diesen Beschreibungen Anhaltspunkte zur Fehlersuche gegeben zu haben. Wir weisen nochmals darauf hin, dass alle häuslichen Fall- und Sammelleitungen nach der DIN 1986-100 und DIN EN 12056 verlegt werden müssen und mit einer ausreichend dimensionierten und funktionierenden Lüftungsleitung zu versehen sind.

Weiterhin erinnern wir an dieser Stelle nochmals, dass jede Grundstücksentwässerungsanlage am Ende einen Hausanschlussschacht besitzen sollte. Dieser Schacht muss jederzeit zugänglich sein und darf nicht überbaut oder überfüllt werden. Wichtige Hinweise zur korrekten Erstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen finden Sie auf unserer Internetseite www.azv-eisleben.de und in den Bestimmungen unserer Entwässerungssatzung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Abwasserzweckverband „Eisleben – Süßer See“ bzw. die beauftragte Fachfirma für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich die Lüftungsleitungen der häuslichen Schmutzwasserleitung in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befinden bzw. die häusliche Abwasserinstallation nicht DIN gerecht errichtet ist, nicht haftet.
Was kann man als Grundstücksbesitzer nun gegen Abwasseraustritte oder Geruchsprobleme tun?
Natürlich für Belüftung sorgen! Und wie?
Eine nach DIN 1986-100 und DIN EN 12056 gerechte Grundstücksentwässerung sollte nach folgenden Grundsätzen geplant und ausgeführt werden:
Fazit:
Bei einer fachgerechten Hausinstallation und Grundstücksentwässerungsanlage sind die genannten Auswirkungen normaler Weise nicht zu erwarten. Hauseigentümer sind gehalten, ihre Anlagen entsprechend zu prüfen und sich gegebenenfalls bei einem Sanitärinstallateur beraten zu lassen.