Meldung Zählerstand (online)

Einverständniserklärung*
Schauen Sie auf diese Beispielfotos.
Während die Zählernummern unterschiedlich lang sein können, sind Zählerstände meist 5-stellig.
Was ist außerdem wichtig?
Kundennummer
Die Kundennummer beim AZV Eisleben-Süßer See kann unterschiedlich aussehen. Je nachdem wann Ihre Gemeinde unserem Abwasserzweckverband beigetreten ist. Hier ein paar Möglichkeiten:
Ort des Zählers
Bitte den Ort auswählen an dem sich der Zähler befindet. Das kann von Ihrer gemeldeten Wohnanschrift abweichen z.B. eine Gartensparte oder ein Grundstück in einem anderen Ort.
Zählerart
Die meisten melden uns den Stand eines Zweitzählers. Auch hier ist es wieder abhängig, ob der zuständige Wasserversorger uns Ihre Daten mitteilt.
Ablesedatum
Es kann vorkommen das wir zeitlich weit versetzte Ablesedaten bekommen. Das erschwert die Verbrauchskontrolle. In Ihrem eigenen Interesse sollten hier ein möglichst genaues Datum angegeben werden.

Hinweise:
Die Zählerstandsmeldung ist (gemäß Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) bis zum 31.01. des neuen Kalenderjahres schriftlich beim AZV „Eisleben-Süßer See“ einzureichen.
Für die nachfolgenden Gemeinden und Ortsteile hat die Meldung bis spätestens ein Monat nach dem Erhebungszeitraum zu erfolgen:

Gemeinde und OrtsteileErhebungszeitraum
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land (OT Erdeborn)31.01.
Gemeinde Klostermansfeld28.02
Gemeinde Farnstädt, Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land OT Hornburg, Lutherstadt Eisleben OT Rothenschirmbach und OT Osterhausen
(inkl. OT Kleinosterhausen und OT Sittichenbach)
31.03.
Lutherstadt Eisleben (OT Bischofrode, OT Schmalzerode)30.04.
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land (OT Amsdorf, OT Aseleben, OT Röblingen am See, OT Stedten, OT Wansleben am See)30.09.
Gemeinden Ahlsdorf mit OT Ziegelrode, Gemeinde Helbra, Gemeinde Hergisdorf31.10.
Gemeinde Benndorf30.11.
Bitte beachten Sie, dass der Zählerstand immer auch bei Nullverbrauch (kein Verbrauch) gemeldet werden muss. Eine verspätet eingegangene oder nicht erfolgte Zählerstandsmeldung führt, bezogen auf den Gartenzähler, zum Verfall etwaiger Absetzmengen. Diese können nicht mehr bei der Abwassergebührenberechnung berücksichtigt werden. Im Falle von Brauchwasserzählern führt eine verspätet eingegangene oder nicht erfolgte Zählerstandsmeldung zur Hochrechnung der Wassermengen in der Abrechnung. Bitte melden Sie daher immer Ihren Zählerstand des Zwischenwasserzählers.