Zählerstand vom Zweitzähler online übermitteln

Sie haben hier die Möglichkeit uns Ihren aktuellen Stand des Zwischenzählers mitzuteilen.
Beachten Sie auch unsere Hinweise unterhalb dieses Formulars.
Sollten Sie einverstanden damit sein bei Rückfragen kontaktiert zu werden, füllen Sie bitte die Felder „Telefonnummer“ bzw. „E-Mail Adresse“ aus.
Geben Sie bitte Ihren Nachnamen ein!
Geben Sie bitte Ihren Vornamen ein!
Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer ein!
Geben Sie bitte Ihre E-Mail Adresse ein!
Ihre Kundennummer
Die Zählernummer.
Hier bitte den Zählerstand eingeben.
Hier die Adresse des Zählers angeben, falls nicht gleich zur Wohnanschrift.
Das Datum der Ablesung eintragen.
Sollten Sie noch weitere Angaben machen wollen oder etwas anderes zusätzlich angeben wollen, tragen Sie das hier bitte ein.
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Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Daten haben, können Sie als Alternative auch ein Formular herunterladen !
Schauen Sie einfach auf unsere Beispielfotos. Während die Zählernummern unterschiedlich lang sein können, sind die Zählerstände meist 5-stellig.
Kundennummer
Die Kundennummer beim AZV Eisleben-Süßer See kann unterschiedlich aussehen. Je nachdem wann Ihre Gemeinde unserem Abwasserzweckverband beigetreten ist. Hier ein paar Möglichkeiten:
Adresse des Zählers
Sollte sich der Wasserzähler nicht an Ihrer gemeldeten Adresse befinden, geben Sie in dieses Feld bitte möglichst genau eine Adresse oder Beschreibung ein. Es kann auch eine Gartensparte oder ein Grundstücksname sein. Meist reicht aber die Angabe der Straße und des Ortes.
Zählerart
Die meisten melden uns den Stand eines Zweitzählers. Auch hier ist es wieder abhängig, ob der zuständige Wasserversorger uns Ihre Daten mitteilt.
Ablesedatum
Es kann vorkommen das wir zeitlich weit versetzte Ablesedaten bekommen. Das erschwert die Verbrauchskontrolle. In Ihrem eigenen Interesse sollten hier ein möglichst genaues Datum angegeben werden.

Hinweise:
Die Zählerstandsmeldung ist (gemäß Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) bis zum 31.01. des neuen Kalenderjahres schriftlich beim AZV „Eisleben-Süßer See“ einzureichen.
Für die nachfolgenden Gemeinden und Ortsteile hat die Meldung bis spätestens ein Monat nach dem Erhebungszeitraum zu erfolgen:

Gemeinde und OrtsteileErhebungszeitraum
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land (OT Erdeborn)31.01.
Gemeinde Klostermansfeld28.02
Gemeinde Farnstädt, Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land OT Hornburg, Lutherstadt Eisleben OT Rothenschirmbach und OT Osterhausen
(inkl. OT Kleinosterhausen und OT Sittichenbach)
31.03.
Lutherstadt Eisleben (OT Bischofrode, OT Schmalzerode)30.04.
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land (OT Amsdorf, OT Aseleben, OT Röblingen am See, OT Stedten, OT Wansleben am See)30.09.
Gemeinden Ahlsdorf mit OT Ziegelrode, Gemeinde Helbra, Gemeinde Hergisdorf31.10.
Gemeinde Benndorf30.11.
Bitte beachten Sie, dass der Zählerstand immer auch bei Nullverbrauch (kein Verbrauch) gemeldet werden muss. Eine verspätet eingegangene oder nicht erfolgte Zählerstandsmeldung führt, bezogen auf den Gartenzähler, zum Verfall etwaiger Absetzmengen. Diese können nicht mehr bei der Abwassergebührenberechnung berücksichtigt werden. Im Falle von Brauchwasserzählern führt eine verspätet eingegangene oder nicht erfolgte Zählerstandsmeldung zur Hochrechnung der Wassermengen in der Abrechnung. Bitte melden Sie daher immer Ihren Zählerstand des Zwischenwasserzählers.