Neufassung der Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht (Ausschlusssatzung)
Diese Neufassung tritt zum 01.07.2026 in Kraft.
Diese Neufassung tritt zum 01.07.2026 in Kraft.
Die Satzungen des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ in der jeweils aktuellen Lesefassung…
Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen für Altanschlussnehmer Weitere Satzungen:
Satzung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ über die Erhebung von Gebühren sowie Kostenerstattungen für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung
Satzung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“ über die Erhebung von
Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
Satzung
über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht gem äß § 79a Absatz 1 W assergesetz LSA (W G LSA) des Abwasserzweckverbandes “Eisleben-Süßer See“
Satzung
über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht gem äß § 79a Absatz 1 W assergesetz LSA (W G LSA) des Abwasserzweckverbandes “Eisleben-Süßer See“
Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes “Eisleben-Süßer See”
Satzung des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“
über die Abwälzung der Abwasserabgabe
über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche
Abwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes „Eisleben-Süßer See“