Klärgrube / Sammelgrube
Wo ist der Unterschied ?

Gerade im Osten Deutschlands war es vor der Wende sehr verbreitet eine Klärgrube in Eigenheimen oder Wochenendgrundstücken zu verbauen. Nach der deutschen Einheit wurde nach und nach dafür Sorge getragen, das alle oder die meisten Haushalte der Anschluss an ein zentrales öffentliches Abwasserkanalsystem ermöglicht und realisiert wurde.

Nur dort wo es eben bautechnisch nicht möglich ist oder der Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis standen, waren diese Klärgruben auch später noch im Einsatz. Was die wenigsten Menschen wissen werden ist die Tatsache, dass diese Klärgruben seit 2016 in Deutschland aus Umweltschutzgründen verboten sind. Lediglich der Einsatz von abflusslosen Sammelgruben ist erlaubt, bedarf aber unbedingt einer Genehmigung. Aber wo genau liegt der Unterschied?

Die sogenannte Klärgrube arbeitet mit einer Kammer nach dem Ablagerungsprinzip. Das bedeutet das alle schweren wasserfremden Bestandteile, die in diese Kammer eingeleitet werden, zu Boden sinken und sich dort als Klärschlamm ablagern. Das überstehende Wasser wurde entweder in ein Gewässer eingeleitet, versickerte im Erdreich oder wurde von einem Saugwagen abgepumpt.

Bei größeren Klärgruben mit anderer Bauweise bestand die Klärgrube auch aus 3 Kammern, die vom Bau her ähnlich einer Kleinkläranlage ist. In einer der 3 Kammern wird das restliche Wasser anaerob zersetzt und es befinden sich darin auch keine festen Bestandteile mehr. Diese 3 Kammer-Klärgruben waren zwar effektiver, aber eben immer noch nicht ausreichend für eine umweltfreundliche Reinigung des Abwassers.

Seit 2016 sind in Deutschland nur noch abflusslose Abwassersammelgruben erlaubt. Wie der Name schon verrät, fließt hier eben kein Wasser mehr unkontrolliert ab. In regelmäßigen Abständen muss der Inhalt von einem Entsorgungsunternehmen, mit entsprechender Genehmigung, ausgepumpt werden und wird dann weiter entsorgt. Außerdem gibt es noch Sammelgruben, die sich regelmäßig einer Dichtigkeitsprüfung unterziehen müssen.

Um Kosten für Entsorgung oder Prüfungen zu sparen, setzen viele Hauseigentümer ohne Anschlussmöglichkeit an ein öffentliches zentrales Abwassernetz, neuerdings neben verschiedenen anderen Möglichkeiten, auch auf den Einsatz einer modernen Kleinklär- oder Pflanzenkläranlage. Aber auch hier obliegt die Genehmigungspflicht und es sind Wartungen vorgeschrieben. Zum Thema informiert auch das Landesamt für Umwelt Sachsen-Anhalt ausführlich. Zusätzlich gibt z.B. auch unser technischer Betriebsführer, die MIDEWA , mehr Auskunft.

(Weitere Informationen gibt es bei Wikipedia unter folgenden Quellenverweisen: KlärgrubeKleinkäranlagePflanzenkläranlage)


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