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Öffentliche Zustellungen

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) In den Fällen wo wichtige Schreiben oder ein Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift (im In- oder Ausland) zugestellt werden kann, kann der AZV „ Eisleben-Süßer See“ die öffentliche Zustellung anordnen. Diese Website wurde hierzu ab 01.04.2025 als Stelle zur öffentlichen Zustellung im Sinne des §10 Abs. 2…